Wiedergutgemacht oder wieder gut gemacht?

Ansprüche auf NS-Verfolgtenvermögen in mehr als hunderttausend Fällen weiterhin ungeregelt

Zur Erinnerung: Vor 15 Jahren hatte das damalige Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, BARoV, in Abstimmung mit den Landesämtern und den Bundes- und Landesministerien empfohlen, nach den wegen erwarteter Investitionen vorrangig zu entscheidenden Verfahren den Anträgen von NS-Verfolgten und deren Erben oder Rechtsnachfolger Priorität zu geben. Dies führte bis 2004 zu Rückgaben, Erlösauskehrungen, Rücknahmen oder Ablehnungen in statistisch nicht erfasster Zahl und hatte durch Feststellung der Restitutionsberechtigung bei Ausschluss der Rückgabe in 13.722 Fällen eine Entschädigungspflicht des Bundes ausgelöst. Während der letzten parlamentarischen Beratungen zur Sache im Jahr 2003 wurde unterstellt, dass die geschätzt 40.000 in den Ländern noch nicht bearbeiteten Anträge zugleich 40 % aller seit 1991 gestellten Anträge ausmachten.

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